Sachkundevorbereitung nach § 34a GewO
Der Paragraph 34a Gewerbeordnung (§34a GewO) und die Bewachungsverordnung sind die gesetzlichen Grundlagen für das gewerbliche Bewachen fremden Lebens und Eigentums. Gleich ob selbständige Tätigkeiten im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe oder Tätigkeiten in Form eines Anstellungsverhältnisses, beides unterliegt den Regelungen dieses Paragraphen und den der Bewachungsverordnung.
Mit dieser gesetzlichen Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Personen, die Verantwortung für die Sicherheit (Bewachung) fremden Lebens und Eigentums tragen, zuverlässig (im behördlichen Sinn) sind und sich für diese Tätigkeiten auch eignen.
Eine Anstellung bei einem Sicherheitsunternehmen in den Bereichen Objekt- und Werkschutz, Revier- und Streifenwachdienst, Sicherheitskuriere, Geld- und Werttransport, Empfangsdienst im Objektschutz, Veranstaltungs-Security, oder Personenschutz schreibt eine Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34a Gewerbeordnung vor. Weitergehende Tätigkeiten setzen nicht nur eine Unterrichtung, sondern eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO voraus.
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